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Kampfrichterstatut für die Wettkampf-Veranstaltungen des Turngau Lahn-Dill e.V.

  1. Die an Wettkämpfen beteiligten Vereine haben grundsätzlich Kampfrichterausbilden zu lassen.
  2. Die weiteren Punkte dieses Kampfrichterstatuts gelten für alle Wettkampfveranstaltungen mit Ausnahme des Gau-Turnfestes, des Gau-Kinderturnfestes und das Greifenstein-Bergturnfestes. Für diese Veranstaltungen gelten die in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Regelungen.
  3. Mit der Meldung zu den Wettkämpfen haben die Vereine pro angefangene 10 Teilnehmer je 1 Kampfrichter zu melden. Die Vereine, die für die Wettkampfleitung verantwortlich sind, brauchen 1 Kampfrichter weniger zu melden.
  4. Vereine, die gegen Ziffer 3 des Statuts verstoßen oder deren gemeldete Kampfrichter nicht erscheinen, haben vor Wettkampfbeginn einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 50 € pro nicht gemeldeten oder nicht angetretenem Kampfrichter an die Wettkampfleitung zu zahlen. Ansonsten werden die gemeldeten Wettkämpfer von der Teilnahme ausgeschlossen.
  5. Darüber hinaus benötigte Kampfrichter werden vom Kampfrichterwart eingeladen.
  6. Die eingeladenen Kampfrichter werden entschädigt. Näheres regelt die Ausgaben- und Spesenordnung des Turngaues.

Beschlossen beim Gauturntag am 21. 11. 1998 in Aßlar; zuletzt geändert durch den Gauturntag am 18. 11. 2000 in Bicken.

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Kontakt

Geschäftsstelle
Turngau Lahn-Dill e.V.

z.H. Marco Jung
Schmaler Weg 2A
D - 35745 Herborn

Tel.: 02772 / 82575

www.turngau-lahn-dill.de
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