Kampfrichterstatut für die Wettkampf-Veranstaltungen des Turngau Lahn-Dill e.V.
- Die an Wettkämpfen beteiligten Vereine haben grundsätzlich Kampfrichterausbilden zu lassen.
- Die weiteren Punkte dieses Kampfrichterstatuts gelten für alle Wettkampfveranstaltungen mit Ausnahme des Gau-Turnfestes, des Gau-Kinderturnfestes und das Greifenstein-Bergturnfestes. Für diese Veranstaltungen gelten die in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Regelungen.
- Mit der Meldung zu den Wettkämpfen haben die Vereine pro angefangene 10 Teilnehmer je 1 Kampfrichter zu melden. Die Vereine, die für die Wettkampfleitung verantwortlich sind, brauchen 1 Kampfrichter weniger zu melden.
- Vereine, die gegen Ziffer 3 des Statuts verstoßen oder deren gemeldete Kampfrichter nicht erscheinen, haben vor Wettkampfbeginn einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 50 € pro nicht gemeldeten oder nicht angetretenem Kampfrichter an die Wettkampfleitung zu zahlen. Ansonsten werden die gemeldeten Wettkämpfer von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Darüber hinaus benötigte Kampfrichter werden vom Kampfrichterwart eingeladen.
- Die eingeladenen Kampfrichter werden entschädigt. Näheres regelt die Ausgaben- und Spesenordnung des Turngaues.
Beschlossen beim Gauturntag am 21. 11. 1998 in Aßlar; zuletzt geändert durch den Gauturntag am 18. 11. 2000 in Bicken.